3. Berufung auf den Formmangel

Autoren: Griebel/Wiek

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Nach der Rechtsprechung des BGH10)

ist eine auf den Formmangel gestützte vorzeitige Kündigung nicht deshalb treuwidrig, weil der Mietvertrag zuvor jahrelang anstandslos durchgeführt worden ist. Auch das Motiv des Kündigenden, den Formmangel für eine vorzeitige Beendigung des lästig gewordenen Vertrags heranzuziehen, ist unschädlich. Nur ausnahmsweise verstößt die Berufung auf den Formmangel gegen Treu und Glauben. In der Rechtsprechung haben sich dazu folgende Fallgruppen herausgebildet:11)

- Schriftformvereinbarung,

- vorteilhafte Vertragsänderung,

- treuwidrige Herbeiführung des Schriftformmangels.

Praxistipp:

Nach Kündigung eines wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Schriftform ordentlich kündbaren Mietvertrags kann der Vermieter, der im Vertrauen auf das Zustandekommen eines langfristigen Mietverhältnisses das Mietobjekt nach den Vorgaben des Mieters errichtet hat, diesen nicht wegen des enttäuschten Vertrauens auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.12)

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Haben die Parteien die Erfüllung der gesetzlichen Schriftform vereinbart, so können sie bei einem Formmangel gegenseitig die Nachholung der Schriftform verlangen.13)

Eine mündliche Schriftformvereinbarung reicht aus.