3. Formularmäßige Regelung im Mietvertrag

Autor: Emmert

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Grundsätzlich ist eine Regelung der Tierhaltung auch im Formularmietvertrag möglich, wobei allerdings ein absolutes Tierhaltungsverbot unter Einschluss auch von Kleintieren unwirksam ist.26)

Dies gilt auch für Klauseln, die dieses Verbot unter einen Genehmigungsvorbehalt27) stellen oder nur die Haltung bestimmter Kleintiere gestatten.28) Ist jedoch die Kleintierhaltung vom Verbot ausgenommen, kann der Vermieter die Haltung aller anderen Tiere auch in einem Formularmietvertrag verbieten. Allerdings wird auch in solchen Fällen dem Mieter ausnahmsweise ein Anspruch auf die Gestattung der Tierhaltung zugesprochen, wenn nach Vertragsschluss gewichtige Gründe für die Tierhaltung entstehen. Zu denken wäre hier etwa an einen erblindeten Mieter, der auf einen Blindenhund angewiesen ist. Unwirksam ist eine Klausel, die den Vermieter berechtigen soll, eine zunächst erteilte Erlaubnis jederzeit zu widerrufen.29)

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