3. Frei finanzierter Wohnraum

Autor: Emmert

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Es gibt keine gesetzliche Regelung. Ein Untermietzuschlag kann innerhalb der Grenzen des § 5 WiStG frei vereinbart werden. 10 % der Nettokaltmiete oder ca. 20 % der vereinbarten Untermiete14)

können angemessen sein.


14)

So Flatow in Schmidt-Futterer, § 553 Rdn. 21.