3. Kabelanschluss

Autor: Emmert

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Für die Heranführung eines Breitbandkabels an das Grundstück braucht der Vermieter nicht zu sorgen.1)

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Auch wenn das Breitbandkabel bereits bis zum sogenannten Übergabepunkt des jeweiligen Anwesens verlegt wurde, ist der Vermieter zur Installation eines Wohnungsanschlusses nicht verpflichtet.2)

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Der Mieter kann jedoch (auch bei vorhandener Gemeinschafts- oder Einzelantenne) vom Vermieter verlangen, der Heranführung des Breitbandkabelanschlusses vom vorhandenen Hausanschluss zur Mietwohnung zuzustimmen, wenn:3)