Autor: Emmert |
Für die Heranführung eines Breitbandkabels an das Grundstück braucht der Vermieter nicht zu sorgen.1)
Auch wenn das Breitbandkabel bereits bis zum sogenannten Übergabepunkt des jeweiligen Anwesens verlegt wurde, ist der Vermieter zur Installation eines Wohnungsanschlusses nicht verpflichtet.2)
Der Mieter kann jedoch (auch bei vorhandener Gemeinschafts- oder Einzelantenne) vom Vermieter verlangen, der Heranführung des Breitbandkabelanschlusses vom vorhandenen Hausanschluss zur Mietwohnung zuzustimmen, wenn:3)
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