Autor: Emmert |
Nicht umlagefähig sind schließlich auch Kapitalkosten i.S.v. §
Nicht umlagefähig sind auch Finanzierungskosten, selbst wenn sie im Zusammenhang mit umlegbaren Kosten wie z.B. Brennstoffkosten anfallen.8) Auch wenn die BetrKV insoweit keine Regelung enthält, ändert sich an der bisherigen Rechtslage nichts, da ein explizites Umlageverbot lediglich als überflüssig angesehen wurde.9)
Eine Umlage von Leasingkosten kommt nur dort in Betracht, wo dies von der Anlage 3 zu §
5) | Langenberg/Zehelein, Betriebskostenrecht, A Rdn. 35. |
6) | BGH vom 11.05.2022 - |
7) | BGH, aaO. |
8) | AG Siegburg vom 19.05.1985 - |
9) | WuM 2003, , 133. |
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