Autoren: Thanner/Wiek |
Der Zeitpunkt der Überlassung ist auch dann maßgebend, wenn der Vertragsschluss erst nachträglich erfolgte.5) Auch wenn der Vertragsschluss vorher erfolgte, bleibt der Zeitpunkt der Überlassung maßgebend.6)
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Wird Wohnungseigentum durch die Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG begründet, so ist maßgebend, wann die Rechtsänderung ins Grundbuch eingetragen wird (§ 4 Abs. 1 WEG). Erfolgt die Begründung durch Teilung nach § 8 WEG, so kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Wohnungsgrundbücher angelegt sind (§ 8 Abs. 2 WEG).7)
Auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks, bei der die vermieteten Reihenhäuser jeweils Bestandteil eines selbständigen Grundstücks werden, ist § 577a BGB entsprechend anwendbar.8)
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