Autor: Emmert |
Welcher Klageantrag zu stellen ist, richtet sich danach, in welcher Form die Sicherheit gestellt worden ist. Der Mieter kann die Mietsicherheit nur in der Form zurückfordern, in der sie der Vermieter erhalten hat.14)
Zur Rückforderung der Barkaution ist Zahlungsklage zu erheben.
Praxistipp:Es ist unzulässig, die Kautionsverzinsung in das Ermessen des Gerichts zu stellen. Die Bestimmung des Kautionszinses steht nicht im Ermessen des Gerichts, sondern richtet sich nach dem bei sparbuchmäßiger Verzinsung zu erzielenden Ertrag. Dementsprechend ist die Anwendung von § 287 ZPO hier abzulehnen.16) |
15) | Flatow in Schmidt-Futterer, § 551 Rdn. 92. |
16) | AG Hamburg v. 16.06.2021 - |
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