Autor: Emmert |
Der Kläger muss in seiner Klage wegen § 253 ZPO sämtliche Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich sein Mieterhöhungsrecht ergibt. Die Klageschrift muss also folgende Angaben enthalten:3)
Bestehen eines Wohnraummietverhältnisses, | |
ordnungsgemäße Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme und der damit verbundenen Mieterhöhung, soweit nicht nach § 555c Abs. 4 BGB entbehrlich, und ihres Zugangs, | |
Duldung bzw. Duldungspflicht des Mieters, Durchführung einer zur Mieterhöhung berechtigenden Maßnahme i.S.v. § 559 Abs. 1 BGB, keine Instandhaltungsmaßnahme, | |
Abgabe einer formal und materiell ordnungsgemäßen vorprozessualen Mieterhöhungserklärung (vor allem Angabe und Abzug von Drittmitteln bzw. deren Nichterhalt sowie von Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen bei Instandmodernisierung) einschließlich ihres Zugangs, | |
Richtigkeit der angesetzten Kosten. |
3) |
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