4. Klagebegründung - Darlegungs- und Beweislast

Autor: Emmert

117

Der Kläger muss in seiner Klage wegen § 253 ZPO sämtliche Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich sein Mieterhöhungsrecht ergibt. Die Klageschrift muss also folgende Angaben enthalten:3)

Bestehen eines Wohnraummietverhältnisses,

ordnungsgemäße Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme und der damit verbundenen Mieterhöhung, soweit nicht nach § 555c Abs. 4 BGB entbehrlich, und ihres Zugangs,

Duldung bzw. Duldungspflicht des Mieters, Durchführung einer zur Mieterhöhung berechtigenden Maßnahme i.S.v. § 559 Abs. 1 BGB, keine Instandhaltungsmaßnahme,

Abgabe einer formal und materiell ordnungsgemäßen vorprozessualen Mieterhöhungserklärung (vor allem Angabe und Abzug von Drittmitteln bzw. deren Nichterhalt sowie von Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen bei Instandmodernisierung) einschließlich ihres Zugangs,

Richtigkeit der angesetzten Kosten.


3)