Autoren: Thanner/Wiek |
Per Telefax kann bei der Wohnraummiete das Kündigungsschreiben nicht wirksam übermittelt werden, da das Schriftformerfordernis nicht erfüllt wird. Dies folgt aus § 568 Abs. 1 BGB.15)
15) |
1) | Streyl in Schmidt-Futterer, § 542 BGB Rdn. 75, § 543 BGB Rdn. 250; AG München, Urt. v. 05.11.2013 - |
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