Autor: Emmert |
Soll an den vom Mieter in die Mieträume eingebrachten Gegenständen ein Vermieterpfandrecht begründet werden, müssen diese im Eigentum des Mieters stehen und dürfen auch nicht mit vorrangigen Rechten Dritter belastet sein.
Aber:
24) | Moeser, aaO., Rdn. 171; OLG Köln vom 07.05.1999 - |
25) | BGH vom 03.03.2017 - V ZR 268/15, WuM 2017, |
26) | LG Osnabrück vom 07.02.2020 - |
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|