4. Vollmachtsklauseln für den Empfang von Kündigungen

Autoren: Thanner/Wiek

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Eine Empfangsvollmacht für den oder die anderen Mieter kann auch formularvertraglich wirksam vereinbart werden.17)

Die Formularklausel

Klauselbeispiel:

"Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme ... solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für ... Mietaufhebungsverträge."

ist wirksam.18)

Diese Empfangsvollmacht kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, etwa dann, wenn einer von mehreren Mietern auszieht.19) Der Widerruf muss nicht ausdrücklich erklärt werden, vielmehr reicht es aus, dass der Mieter dem Vermieter seinen Auszug und seine neue Anschrift mitteilt.20) Wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen, so ist die Klausel insgesamt unwirksam.21)

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Die Wirksamkeit der Klausel

Klauselbeispiel:

"Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem von mehreren Mietern abgegeben wird."