Autoren: Thanner/Wiek |
Eine Empfangsvollmacht für den oder die anderen Mieter kann auch formularvertraglich wirksam vereinbart werden.17) Die Formularklausel
ist wirksam.18) Diese Empfangsvollmacht kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, etwa dann, wenn einer von mehreren Mietern auszieht.19) Der Widerruf muss nicht ausdrücklich erklärt werden, vielmehr reicht es aus, dass der Mieter dem Vermieter seinen Auszug und seine neue Anschrift mitteilt.20) Wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen, so ist die Klausel insgesamt unwirksam.21)
Die Wirksamkeit der Klausel
Klauselbeispiel:"Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem von mehreren Mietern abgegeben wird." |
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