5. Abdingbarkeit der Verwirkung

Autor: Emmert

71

Nach der BGH-Rechtsprechung13)

ist der Ausschluss der Verwirkung durch eine sogenannte "Verwahrungsklausel" möglich.

Klauselbeispiel:

72

"Auch wiederholt geübte Nachsicht gilt nicht als stillschweigende Duldung von Vertragsverstößen oder Versäumnissen; irgendwelche Rechte können daraus nicht hergeleitet werden."


13)

BGH vom 22.10.2003 - XII ZR 126/00, NZM 2004, 27.