5. Korrektur der fehlerhaften Ankündigung

Autor: Emmert

80

Fehler einer Modernisierungsankündigung nach § 555 Abs. 1 und 2 BGB können im Prozess geheilt werden. Dafür ist eine vollständige und formgerechte neue Mitteilung erforderlich. Es reicht nicht, wenn nur die fehlenden Angaben im Prozess vorgetragen werden.1)

Auch für die neue Mitteilung gilt die Dreimonatsfrist.2)


1)

LG Stuttgart vom 07.10.2020 - 13 S 15/20, WUM 2021, 186; LG Bremen vom 21.02.2019 - 2 S 159/18, WuM 2019, 195.

2)

LG Stuttgart, aaO.; LG Bremen aaO.; AG München vom 26.04.2010 - 424 C 19779/09.