Autoren: Thanner/Wiek |
Praxistipp82Da an den Inhalt des Kündigungsschreibens zum Teil strenge Anforderungen gestellt werden, besteht der sicherste Weg darin, nicht nur die Höhe des Gesamtrückstands zu benennen oder auf einen beigefügten Auszug aus dem Mietkonto zu verweisen, sondern vielmehr in der Begründung selbst Monat für Monat Soll und Ist gegenüberzustellen. Siehe im Übrigen unter § 26 Rdn. 19 ff. |
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