a) Allgemeines

Autor: Emmert

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Mit dem in § 559c BGB geregelten vereinfachten Mieterhöhungsverfahren, das durch das Mietrechtsanpassungsgesetz1)

zum 01.01.2019 neu eingeführt wurde, sollen vor allem Kleinvermieter zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen motiviert werden, die hiervor bislang wegen der Anforderungen an eine wirksame Modernisierungsankündigung und des sich anschließenden regulären Verfahrens zur Mieterhöhung zurückschreckten.