LAG Düsseldorf - Urteil vom 13.09.2022
3 Sa 831/21
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1; ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 28.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 419/21

Abfindung nach Sozialplan bei betriebsbedingtem Ausscheiden des ArbeitnehmersAbfindung nach Sozialplan aufgrund Betriebsstillegung im KleinbetriebDarlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Anwendungsbereich des SozialplansRelevanz des Kündigungsgrundes für Abfindung nach SozialplanAuslegung von verhaltens- und betriebsbedingten KündigungenKeine Auswirkung eines Zeugnistextes auf Anwendungsbereich des Sozialplans

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 831/21

DRsp Nr. 2023/3814

Abfindung nach Sozialplan bei betriebsbedingtem Ausscheiden des Arbeitnehmers Abfindung nach Sozialplan aufgrund Betriebsstillegung im Kleinbetrieb Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Anwendungsbereich des Sozialplans Relevanz des Kündigungsgrundes für Abfindung nach Sozialplan Auslegung von verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen Keine Auswirkung eines Zeugnistextes auf Anwendungsbereich des Sozialplans

1. Macht ein (Tarif-)Sozialplan ein betriebsbedingtes Ausscheiden - hier aufgrund Betriebsstilllegung - zur Voraussetzung für Abfindungsleistungen, muss die Hauptursache der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der betrieblichen und darf nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzung zur Eröffnung des Geltungsbereichs liegt bei dem klagenden Arbeitnehmer.