1. Die Antragstellerin ist Eigentümerin mehrerer bebauter Grundstücke, für die sie Teilungserklärungen abgegeben hat. Sie hat beantragt, die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum in die Grundbücher einzutragen. Die von der Baubehörde erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen enthalten folgenden Hinweis: "Die Wohnungstrennwände und Decken entsprechen nicht den heutigen Anforderungen nach DIN 4109, 4108 und 4102 (Schall-, Wärme- und Brandschutz)."
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