KG - Urteil vom 02.12.2002
8 U 310/01
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 137
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 28.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 660/00

Abgrenzung eines Belegungsrechts von dem Recht zur Stellung eines Nachmieters

KG, Urteil vom 02.12.2002 - Aktenzeichen 8 U 310/01

DRsp Nr. 2004/19429

Abgrenzung eines Belegungsrechts von dem Recht zur Stellung eines Nachmieters

1. Ein Belegungsrecht des Vermieters wird in der Regel nur im Rahmen eines Werkförderungsvertrages vereinbart.2. Der Vermieter kann eine Benennungsrecht des Mieters nur verletzen, wenn dieser rechtzeitig einen Nachmieter benennt.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

A. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die Klage der Klägerin auf Zahlung von 15.000 DM, den die Klägerin aufgrund der übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen an den Beklagten geleistet hat, zu Recht abgewiesen.

I. Die Klägerin kann diesen Betrag nicht als Schadensersatz wegen der Verletzung eines ihr zustehenden Belegungsrechts an den von dem Beklagten vermieteten Gasträumen verlangen.