Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 8. Zivilsenat - vom 14. April 2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18. Mai 2016 aufgehoben.
Bezüglich der Entscheidung über den Anspruch auf Herausgabe des Reihenhauses und über die ab September 2014 begehrte Nutzungsentschädigung in Höhe von monatlich 2.087 € (ohne Zinsen) wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 9. September 2015 zurückgewiesen.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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