Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. Juli 2015 - M 21 K 13.1585 - wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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