LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.08.2017
6 Sa 221/15
Normen:
BGB § 611a; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 18.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1672/14

Ablösung der Tarifwerke der Betriebsübergeberin durch Tarifwerke der Betriebsübernehmerin bei kongruenter TarifbindungAusschluss eines Gewerkschaftsmitglieds von einer vor Betriebsübergang aus betrieblicher Übung entstandenen Gleichstellung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.08.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 221/15

DRsp Nr. 2018/6454

Ablösung der Tarifwerke der Betriebsübergeberin durch Tarifwerke der Betriebsübernehmerin bei kongruenter Tarifbindung Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds von einer vor Betriebsübergang aus betrieblicher Übung entstandenen Gleichstellung

1. § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB bestimmt die Ablösung eines Tarifvertrages der Betriebsübergeberin durch einen Tarifvertrag der Betriebsübernehmerin und setzt voraus, dass hinsichtlich des maßgeblichen Tarifvertrages eine kongruente Tarifbindung der Arbeitnehmerin und der Betriebserwerberin besteht. 2. Die Möglichkeit, im Wege der betrieblichen Übung durch konkludentes Verhalten der Arbeitgeberin und einer möglichen entsprechenden Annahme durch die Beschäftigten gemäß § 151 BGB einen Vertragsanspruch zu begründen, scheidet aus, wenn sich ein mögliches konkludentes Angebot der Arbeitgeberin nur an die Außenseiter und nicht an die tarifgebundenen Beschäftigten richtet.

1. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 18.02.2015 - 7 Ca 1672/14 - werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten der ersten und der zweiten Instanz tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.

3. ´Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1;

Tatbestand: