1. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 18.02.2015 -
2. Die Kosten der ersten und der zweiten Instanz tragen die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.
3. ´Die Revision wird zugelassen.
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