Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03. November 2020 -
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 2.473,10 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 353,30 EUR seit 01. Dezember 2020, 01. Januar 2021, 01. Februar 2021, 01. März 2021, 01. April 2021, 01. Mai 2021 und 01. Juni 2021 zu zahlen.
III.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung einer monatlichen übertariflichen Funktionszulage.
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