OLG Celle - Urteil vom 18.12.1981
2 U 202/81
Normen:
BGB § 174 S. 1, §§ 550, 553 ;
Fundstellen:
WuM 1982, 206
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 03.07.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 61/81

Abmahnung durch Dritte

OLG Celle, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen 2 U 202/81

DRsp Nr. 2001/7450

Abmahnung durch Dritte

Bei einer Abmahnung durch eine dritte Person hat der Mieter das Recht, diese mit der Begründung zurückzuweisen, daß eine Vollmachtsurkunde nicht vorliegt und damit nicht hinreichend feststeht, daß die Abmahnung dem Willen des Vermieters entspricht. Eine entsprechende Rüge ist nicht rechtsmißbräuchlich.

Normenkette:

BGB § 174 S. 1, §§ 550, 553 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat keinen Erfolg.