LG Hildesheim, vom 03.07.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 61/81
Abmahnung durch Dritte
OLG Celle, Urteil vom 18.12.1981 - Aktenzeichen 2 U 202/81
DRsp Nr. 2001/7450
Abmahnung durch Dritte
Bei einer Abmahnung durch eine dritte Person hat der Mieter das Recht, diese mit der Begründung zurückzuweisen, daß eine Vollmachtsurkunde nicht vorliegt und damit nicht hinreichend feststeht, daß die Abmahnung dem Willen des Vermieters entspricht. Eine entsprechende Rüge ist nicht rechtsmißbräuchlich.