AG Tuttlingen, Urteil vom 19.05.1999 - Aktenzeichen 1 C 52/99
DRsp Nr. 2001/10315
Abnutzung durch Zigarettenrauch
Sind Tapeten durch starkes Rauchen teilweise verfärbt und im übrigen so beeinträchtigt, daß sie sich ablösen, so stellt dies keine Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch, sondern einen Schaden des Mietobjekts dar.
Normenkette:
BGB § 548 ;
Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1ZPO abgesehen
Entscheidungsgründe:
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