Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Oktober 2012 verkündete Urteil der Zivilkammer 25 des Landgerichts Berlin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass sich der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 300,06 € nebst anteiliger Zinsen in der Hauptsache erledigt hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10% abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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