Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung
LG Berlin, Urteil vom 02.07.1999 - Aktenzeichen 63 S 500/98
DRsp Nr. 2004/1563
Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung
Eine Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung i.S. von § 8MHG, bei der eine eigenhändige Unterzeichnung der Mieterhöhungserklärung entbehrlich ist, liegt nicht vor, wenn die Erklärung nur von einer automatischen Einrichtung vorbereitet wird und wesentliche Elemente im Einzelfall von Hand geändert oder ergänzt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies elektronisch im Computer oder unmittelbar auf dem Ausdruck erfolgt.