Absetzungen des Miteigentümers (§ 7b Abs. 1 S. 3 EStG)
BFH, Urteil vom 25.08.1992 - Aktenzeichen IX R 320/87
DRsp Nr. 1996/11599
Absetzungen des Miteigentümers (§ 7b Abs. 1 S. 3 EStG)
»Nach § 7b Abs. 1 S. 3 EStG kann ein Miteigentümer erhöhte Absetzungen nur bis zur Höhe des seinem Miteigentumsanteil entsprechenden Teils der Höchstbemessungsgrundlage in Anspruch nehmen. Eine abweichende Vereinbarung der Miteigentümer ist einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.«