LG Darmstadt - Urteil vom 12.02.1969
5 S 11/69
Normen:
BGB § 536 ;
Fundstellen:
WuM 1985, 256
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, vom 07.01.1969 - Vorinstanzaktenzeichen 36 b C 2218/68

Abstellen eines Rollstuhls

LG Darmstadt, Urteil vom 12.02.1969 - Aktenzeichen 5 S 11/69

DRsp Nr. 2001/10146

Abstellen eines Rollstuhls

Ist der Mieter aus gesundheitlichen Gründen auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen, so umfaßt sein Anspruch auf Einräumung des vertragsgemäßen Gebrauchs an der Mietwohnung auch das Recht, diesen auf Zugangswegen zum Haus bzw. zur Wohnung abzustellen.

Normenkette:

BGB § 536 ;

Tatbestand: