I. Die Schuldner bewohnen das Einfamilienhaus ... in Ratingen. Der Schuldner hatte das Objekt 1972 gekauft, aber schon im Jahre 1985 durch Zwangsversteigerung an die ... verloren. Nachdem zwischenzeitlich die Tochter der Schuldner das Haus erworben hatte, um ihren Eltern das weitere Wohnen dort zu ermöglichen, kam es erneut zur Zwangsversteigerung. Mit Zuschlagsbeschluß vom 16. September 1993 erlangte die Gläubigerin das Eigentum.
Als die Schuldner ihren Verpflichtungen zur Zahlung des Mietzinses nicht nachkamen, erhob die Gläubigerin Räumungsklage. Das Räumungsurteil des Amtsgerichts Ratingen vom 4. August 1994 ist seit dem 7. Februar 1995 rechtskräftig.
Beide Schuldner haben im Jahre 1995 die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|