LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.06.2022
3 Sa 197/21
Normen:
BetrAVG §§ 1 ff.; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 11.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1450/20

Abweisung der Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 197/21

DRsp Nr. 2022/15536

Abweisung der Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 11.05.2021 - 2 Ca 1450/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG §§ 1 ff.; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, in welcher Höhe die Beklagte zu 2) dem Kläger gegenüber zur Zahlung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verpflichtet ist.

a) b) c) d) e) 1) 2) 3) 4) 5) 1) 2) 3)