Abzüge bei mehreren schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
BFH, Urteil vom 25.09.1992 - Aktenzeichen VI R 109/87
DRsp Nr. 1996/11617
Abzüge bei mehreren schwerbehinderten Haushaltsangehörigen
»Der Höchstbetrag von 1 200 DM gemäß § 33 a Abs. 3 S. 1 EStG 1983 darf auch dann nur einmal abgezogen werden, wenn zwei Haushaltsangehörige schwer körperbehindert sind und deshalb zwei Haushaltshilfen beschäftigt werden.«