Abzug von Kürzungsbeträgen gemäß Abs. 1 Satz 2 bei Mieterhöhungsverlangen für mit öffentlichen Mitteln modernisierten Wohnraum
VerfGH Berlin, Beschluss vom 23.11.2000 - Aktenzeichen VerfGH 72/00
DRsp Nr. 2004/1286
Abzug von Kürzungsbeträgen gemäß Abs. 1 Satz 2 bei Mieterhöhungsverlangen für mit öffentlichen Mitteln modernisierten Wohnraum
Abzug von Kürzungsbeträgen gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 (i.V.m. § 3 Abs. 1 Sätze 3 bis 7) MHG bei Miet- erhöhungsverlangen für mit öffentlichen Fördermitteln modernisierten (Altbau-)Wohnraum:1. Sinn und Zweck der Regelung;2. verfassungskonforme Auslegung und Anwendung unter Beachtung der Eigentumsgarantie.