Die Bescheide vom 22.07.2020 und 22.10.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.02.2021 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klage hat einen schornsteinfegerrechtlichen Zweitbescheid sowie die Androhung und Festsetzung der Ersatzvornahme zur Durchführung von Feuerstättenkehrungen zum Gegenstand.
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