Die Antragsteller als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Antragsgegner sind die Eigentümer einer Wohnanlage, die seit 1.10.1993 von der weiteren Beteiligten zu 2 verwaltet wird. Frühere Verwalterin war die Rechtsvorgängerin der weiteren Beteiligten zu 1, die Firma B.
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