AG Albstadt - Urteil vom 24.10.1997 (6 C 660/97) - DRsp Nr. 1999/4345
AG Albstadt, Urteil vom 24.10.1997 - Aktenzeichen 6 C 660/97
DRsp Nr. 1999/4345
Eine Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung, die den Mieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt (§ 549 Abs. 1 Satz 2 BGB), liegt auch dann vor, wenn der Vermieter die Erlaubnis nur unter Auflagen oder Bedingungen erteilt.