AG Berlin-Hohenschönhausen vom 19.04.1999
13 C 333/98
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1999, 212

AG Berlin-Hohenschönhausen - 19.04.1999 (13 C 333/98) - DRsp Nr. 2009/7606

AG Berlin-Hohenschönhausen, vom 19.04.1999 - Aktenzeichen 13 C 333/98

DRsp Nr. 2009/7606

Mietminderung bei Baulärm auf dem Nachbargrundstück und schlechtem Zustand der Gehwege auf dem Grundstück1. Eine Mietminderung wegen von dem Nachbargrundstück ausgehendem Baulärm setzt voraus, dass die zur Minderung führenden Umstände konkret, bezogen auf den jeweiligen Monat, mit Benennung der Arbeiten, der Arbeitsdauer u.a. aufgeschlüsselt werden. 2. Ein Minderungsrecht wegen des schlechten Zustandes der Wege auf dem Grundstück besteht nicht, wenn dieser dem Mieter bei Vertragsschluss bekannt war.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1999, 212