AG Bielefeld - Urteil vom 26.07.1991
17 C 1372/90
Normen:
BGB § 549 Abs. 2 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 122

AG Bielefeld - Urteil vom 26.07.1991 (17 C 1372/90) - DRsp Nr. 1995/2221

AG Bielefeld, Urteil vom 26.07.1991 - Aktenzeichen 17 C 1372/90

DRsp Nr. 1995/2221

Ein berechtigtes Interesse der Mieter (Eheleute), einen Teil des Wohnraums einem Dritten zu überlassen, ist zu bejahen im Falle, daß sich die Eheleute trennen, ein Ehepartner aus der Wohnung auszieht und der andere zur Minderung der wirtschaftlichen Belastung einige Mieträume an eine nichteheliche Lebensgemeinschaft untervermietet, um sie teilweise gemeinsam in Form einer Wohngemeinschaft zu nutzen.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 2 ;
Fundstellen
WuM 1992, 122