AG Bonn - Urteil vom 23.07.1991 (6 C 271/91) - DRsp Nr. 1995/2230
AG Bonn, Urteil vom 23.07.1991 - Aktenzeichen 6 C 271/91
DRsp Nr. 1995/2230
Die Anfechtung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen arglistiger Täuschung und Irrtums ist wirksam, wenn der Mietinteressent in einer Selbstauskunft Fragen nach seinem Arbeitsverhältnis und seinem Einkommen wissentlich falsch beantwortet.