AG Friedberg - Urteil vom 10.12.1992 (C 1263/92) - DRsp Nr. 1996/20007
AG Friedberg, Urteil vom 10.12.1992 - Aktenzeichen C 1263/92
DRsp Nr. 1996/20007
Ein nicht unterschriebenes Kündigungsschreiben des Bevollmächtigten des Wohnungsvermieters ist auch dann formunwirksam, wenn dem Schreiben eine vom Vermieter unterzeichnete Originalvollmacht beigefügt ist.