AG Hamburg-Altona - Urteil vom 02.09.1993 (319 c C 112/93) - DRsp Nr. 1995/9209
AG Hamburg-Altona, Urteil vom 02.09.1993 - Aktenzeichen 319 c C 112/93
DRsp Nr. 1995/9209
Die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs ist wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben unwirksam, wenn er trotz Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs ein unbefristetes Mietverhältnis über eine andere Wohnung in seinem Haus abschließt.