AG Köln - Urteil vom 23.06.1994 (215 C 36/94) - DRsp Nr. 1996/20190
AG Köln, Urteil vom 23.06.1994 - Aktenzeichen 215 C 36/94
DRsp Nr. 1996/20190
Die Mieter haben nach Auszug eines Mitmieters ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung der Wohnung, wenn dadurch die Mietbelastung deutlich herabgesetzt und ein regelmäßiges Unbewohntsein der Wohnung für mehrere Tage in der Woche vermieden wird.