AG Mettmann - Vergleich vom 08.07.1991
27 (21) C 202/88

AG Mettmann - Vergleich vom 08.07.1991 (27 (21) C 202/88) - DRsp Nr. 2001/14202

AG Mettmann, Vergleich vom 08.07.1991 - Aktenzeichen 27 (21) C 202/88

DRsp Nr. 2001/14202

Vergleich:

1. Der Beklagte verpflichtet sich, zur Abgeltung aller bestehenden Forderungen aus dem streitgegenständlichen Mietverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, fällig oder befristet, an den Kläger DM 19.212,45 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Vorgespielt und genehmigt.

b. u. v

Streitwert für diesen Rechtsstreit und den Vergleich: 38.414 DM