Vergleich:
1. Der Beklagte verpflichtet sich, zur Abgeltung aller bestehenden Forderungen aus dem streitgegenständlichen Mietverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, fällig oder befristet, an den Kläger DM 19.212,45 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Vorgespielt und genehmigt.
b. u. v
Streitwert für diesen Rechtsstreit und den Vergleich: 38.414 DM
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