Die Bekl. sind Mieter der von der Kl. vermieteten Wohnung. Die Kl. beabsichtigt, die Wohnung zu verkaufen und vor dem Verkauf Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen. Die Bekl. lassen weder Handwerker noch Kaufinteressenten noch die beauftragte Maklerin in die Wohnung, ohne daß diese vorher die Schuhe ausziehen. Außerdem verlangen die Bekl., daß die Besucher ihren Ausweis vorzeigen. Aufgrund dieser Umstände hat die Kl. das Mietverhältnis fristlos gekündigt.
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