AG Münster - Urteil vom 12.09.1991
8 C 228/91
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 238

AG Münster - Urteil vom 12.09.1991 (8 C 228/91) - DRsp Nr. 1995/7868

AG Münster, Urteil vom 12.09.1991 - Aktenzeichen 8 C 228/91

DRsp Nr. 1995/7868

Bei der Anmietung einer Wohnung durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gelten dieselben Grundsätze wie für anmietende Ehegatten, für die im Zweifel gilt, daß beide Mietvertragsparteien sind; so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Mietvertrag von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit den Eltern eines Partners als Vermietern auch mit dem anderen Partner der Lebensgemeinschaft als abgeschlossen gilt.

Normenkette:

BGB § 535 ;
Fundstellen
WuM 1992, 238