Die Klägerin (Kl.) begehrt als Vermieterin von den beklagten Mietern die Unterlassung der Anbringung einer Satelliten-Empfangsanlage außerhalb der Wohnung.
Im Mietvertrag ist u.a. festgelegt, daß Installationen von Antennen aller Art der Zustimmung des Vermieters bedürfen.
Nachdem die Beklagten (Bekl.) im August 1990 ohne Zustimmung der Kl. eine Satelliten-Empfangsanlage errichteten, wurde zwischen den Parteien am 6.8.1990 insoweit eine schriftliche Vereinbarung über die Installation einer Satelliten-Antenne u.a. mit nachfolgendem Inhalt abgeschlossen:
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|