AG Saarlouis - Urteil vom 27.10.1993
24b C 893/91
Normen:
BGB § 254, § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)532a-c
DWW 1995, 16
WuM 1995, 173

AG Saarlouis - Urteil vom 27.10.1993 (24b C 893/91) - DRsp Nr. 1995/9282

AG Saarlouis, Urteil vom 27.10.1993 - Aktenzeichen 24b C 893/91

DRsp Nr. 1995/9282

a. Der Mieter hat im Falle einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung des Vermieters einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Umzug in eine andere Wohnung entsteht. b. Einzelne Positionen des ersatzfähigen Schadens. c. Ein Mitverschulden des Mieters an der Entstehung des Schadens kommt trotz unzureichender Begründung des Eigenbedarfs im Kündigungsschreiben nicht in Betracht, wenn tatsächlich kein Eigenbedarf bestand, der Mieter dies aber nicht erkennen konnte.

Normenkette:

BGB § 254, § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 ; ZPO § 287 ;

Sachverhalt:

Die Kl. hatte seit Juni 1989 eine Wohnung im Anwesen der Bekl. gemietet. Mit Schreiben vom 2.7.1990 sprach der Bekl. die Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.10.1990 aus. Als Kündigungsgrund wurde in dem Schreiben lediglich angegeben, daß die Wohnung für den Sohn des Bekl. benötigt werde. Die Kl. zog daraufhin in eine andere Wohnung. Die gekündigte Wohnung steht bis heute leer.

Die Kl. behauptet, daß der Sohn des Bekl., der in D. lebt und arbeitet, überhaupt nicht nach H. in die Wohnung der Kl. übersiedeln wolle. Der Eigenbedarf sei ihrer Ansicht nach von dem Bekl. vorgeschoben, um eine mißliebige Mieterin loszuwerden. Die Kl. behauptet, durch die ihrer Meinung nach unberechtigte Kündigung sei ihr Schaden entstanden, den sie im einzelnen darlegt.

Gründe (Auszug):