Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 12.806,97 EUR festgesetzt.
I.
- ohne tatsächliche Feststellungen gemäß §§ 522 Abs. 2 S. 4, Abs. 3, 543 ZPO, 26 Nr.
II.
Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Dem Kläger stehen gegen die Beklagten unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, insbesondere nicht gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG wegen Amtshaftung Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz gegen die Beklagten zu.
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