OLG Celle - Beschluss vom 06.10.2003
2 W 107/03
Normen:
ZPO § 240 ; ZPO § 249 ; InsO § 47 ;
Fundstellen:
InVo 2004, 141
InVo 2004, 323
OLGReport-Celle 2004, 3
ZInsO 2003, 948
ZMR 2004, 505
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 197/03

Anfechtbarkeit eines Veräumnisurteils nach Insolvenzeröffnung; Begründung eines Absonderungsrechtes über das Vermögen des Mieters durch Herausgabeanspruch

OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 107/03

DRsp Nr. 2003/15786

Anfechtbarkeit eines Veräumnisurteils nach Insolvenzeröffnung; Begründung eines Absonderungsrechtes über das Vermögen des Mieters durch Herausgabeanspruch

»1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249 ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252 ZPO anfechtbar. 2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO

Normenkette:

ZPO § 240 ; ZPO § 249 ; InsO § 47 ;

Entscheidungsgründe: