Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer der Klägerin (§§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO).
Die Parteien streiten um die Erbenstellung nach dem am 17. Oktober 2010 im Alter von 91 Jahren verstorben en R. S. (Erblasser).
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|